Neben
der Vorlage des Entsorgungskonzeptes bei den zuständigen
Umweltbehörden gehört die
Kontrolle der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskompetenz,
zu der gutachterlichen Begleitung der Rückbaumaßnahme,
der mit der Ausführung der Arbeiten beauftragten Firmen.
Endpunkt
der gutachterlichen Begleitung ist die Überprüfung
der Entsorgungsnachweise und die Erstellung eines Abschlussberichtes. |