Abbruchmaterialien
richten sich nach dem Kreislaufwirtschaft-
und Abfallgesetz KrW-/AbfG
zur Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von
Abfällen.
Die
Einordnung der Arbeitsschritte nach der Gebäudebeurteilung
erfolgt, um beispielsweise eine gegenseitige Gefährdung
der Mitarbeiter der
Abbruchunternehmen, durch unfachmännisch
ausgeführte Beseitigungsverfahren zu vermeiden.
Möchten
Sie wissen, in welchen Materialien sich Schadstoffe befinden?
Dann klicken Sie hier |